Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.07.2004 - 10 UE 2988/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12824
VGH Hessen, 27.07.2004 - 10 UE 2988/02 (https://dejure.org/2004,12824)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.07.2004 - 10 UE 2988/02 (https://dejure.org/2004,12824)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 10 UE 2988/02 (https://dejure.org/2004,12824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 BSHG, § 88 Abs 1 BSHG, § 3 Abs 3 BSHG§ 76DV, § 11 BSHG§ 76DV, § 4 BSHG§ 76DV
    Hilfe zum Lebensunterhalt; Einsatz von Einkommen und Vermögen; Abgrenzung gegeneinander; Überstundenvergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommen im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes; Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen; Zurechnung der Überweisung einer Überstundenvergütung zum Einkommen

  • Judicialis

    BSHG § 76; ; BSHG § 88 Abs. 1; ; BSHG § 88 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1020 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2004 - 10 UE 2988/02
    Mittel, die der Hilfesuchende früher - wenn auch erst in der vorangegangenen Bedarfszeit - erhalten hat und die in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, zählen zum Vermögen i.S.v. § 88 BSHG, das der Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG i.V.m. der Durchführungsverordnung zu dieser Norm in der jeweils gültigen Fassung unterliegt (wie BVwerG, Urt. vom 18 Februar 1999 -5 C 35/97-, BVerwGE 108, 296 ff.=NJW 1999, 3649f.).

    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Februar 1999 (5 C 35/97 - BVerwG 108, 296 ff. = NJW 1999, 3649 f.) aufgegeben und ausgeführt, § 76 Abs. 1 BSHG bezeichne als Einkommen alle eingehenden Einnahmen, Zahlungen, Zuflüsse, Zuwendungen und anderen Leistungen.

  • BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00

    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung,

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2004 - 10 UE 2988/02
    Die Überstundenvergütung dagegen ist wie ein nachgezahltes Arbeitsentgelt anzusehen, für das der oben genannte Grundsatz gilt, alles was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhalte, sei Einkommen im Sinne von § 76 BSHG; eine Aufteilung auf einen längeren Zeitraum kommt hier nicht in Betracht (siehe dazu auch BVerwG, Urt. vom 19. Februar 2001 - 5 C 4/00 -, DVBl. 2001, 1065 f. = NVwZ-RR 2001, 519).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht